Die wichtigsten Vorsorgeuntersuchungen auf einen Blick:

Ihre gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen einen weitgehenden Versicherungsschutz nicht nur im Krankheitsfall, sondern auch bei Früherkennungsmaßnahmen wie die gynäkologische Krebsvorsorge.

Zur Krankenkassenleistung im Sinne der Vorsorge gehört jedoch lediglich die Untersuchung der weiblichen Geschlechtsorgane (Scheide, Gebärmutter und Eierstöcke), das Abtasten der Brüste (ab 30 Jahren), der Abstrich der Gebärmutter sowie die Untersuchung des Enddarms und die Untersuchung des Stuhls auf Blut (ab 50 Jahren). Eine Ultraschalluntersuchung ist nicht vorgesehen und wird daher auch nicht bezahlt. Außer es bestehen Beschwerden oder tastbare Befunde.

Der Berufsverband der Deutschen Frauenärzte will den hohen Standart der Vorsorgeleistungen für Sie erhalten und weiterhin anbieten.

Deshalb empfehlen wir unter dem Kennwort „Vorsorge Plus“ zu der gesetzlichen Mindestvorsorge die Ultraschalluntersuchung der

Gebärmutter, der Eierstöcke, der Gebärmutterschleimhaut, der Harnblase sowie den Brust-Ultraschall.

Auch ist es ratsam schon vor erreichen des 50. Lebensjahr (empfehlenswert ab 35 Jahren) die Darmkrebsvorsorge mit Hilfe der Stuhltestung durchzuführen.